Richtlinien für das Ansuchen für Auszeichnungen
Ausgezeichnet werden nur aktive Mitglieder, die im Bund der Heimat- und Trachtenvereine gemeldet sind.
Jeder Verein muss mittels Formular um die Auszeichnungen ansuchen, welches auf der Homepage zu finden ist.
Meldungen mindestens zwei Monate vor Überreichung dem Landesobmann oder der Schriftführerin bekannt geben.
- Bronze für 5 Jahre aktive Tätigkeit im Bund
- Silber für 10 Jahre aktive Tätigkeit im Bund
- Gold für 15 Jahre aktive Tätigkeit im Bund
Auszeichnungen für besondere Verdienste
Ehrenurkunde
Für zwanzig Jahre als Mitglied im Bund. Danach alle fünf Jahre.
Silber
Obmann, Obmann Stellvertreter, Schriftführer, Kassier, Tanzleiter und Tanzleiterin, MusikantInnen, Vorplattler oder für sonstige besondere Verdienste auf Antrag an den Vorstand.
Zwanzig Jahre Mitgliedschaft im Bund und die jeweilige Funktion muss mindestens zehn Jahre ausgeübt worden sein.
Unterbrechungen sind möglich.
Gold
Obmänner und Bundesfunktionäre mit fünfzehn Jahren Funktionsausübung - müssen mindestens zwanzig Jahre Mitglied im Bund sein. Oder für sonstige besondere Verdienste auf Antrag an den Vorstand.
Unterbrechungen sind möglich.